Aktuelles aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Mindestlohn:

Ab dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde.

Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 1. Januar 2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. 

Die Bundesregierung hat beschlossen, die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung verbindlich zu machen.

Damit erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro.

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